Elektrohandwerk – neuer Mindestlohn 2023

Im Elektrohandwerk gilt seit 1.1.2023 ein neuer Branchen-Mindestlohn.

Elektrohandwerk Mindestlohn

Arbeitnehmer im Elektrohandwerk erhalten einen Mindestlohn. Der spezielle Branchenmindestlohn für das Elektrohandwerk liegt oberhalb des allgemeinen Mindestlohns. Zum 1.1.2023 ist der Mindestlohn im Elektrohandwerk gestiegen.

Elektrohandwerk- wer ist das?

Der Mindestlohn im Elektrohandwerk ist für allgemeinverbindlich erklärt worden. Das heißt, er gilt für alle Beschäftigten einer Branche. Das gilt auch unabhängig davon, ob die Betriebe tariflich gebunden sind oder nicht. Der Betrieb muss die Regelungen somit umsetzen.

Allerdings wurde der Geltungsbereich in der Allgemeinverbindlichkeitserklärung leicht eingeschränkt. Er umfasst demnach alle Betriebe oder selbständige Betriebsabteilungen, die mit der handwerksmäßigen Installation von elektro- und informationstechnischen Anlagen und Geräten einschließlich elektrischer Leitungen, Kommunikations- und Datennetze sowie mit dem Fahrleitungs-, Freileitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind. Der Mindestlohn gilt auch für Elektrohandwerker, die in Betrieben fremder Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt. Er gilt auch für Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden.

Mindestlohn im Elektrohandwerk

Für Beschäftigte im Elektrohandwerk gilt ein besonderer Branchenmindestlohn. So galt bis 31.12.2022 bereits ein Stunden-Mindestlohn von 12,90 Euro für die rund 230.000 Arbeitnehmer in dem Bereich. Bereits 2022 lag der Branchen-Mindestlohn oberhalb des allgemeinen Mindestlohns in Deutschland. Auch die Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde sorgte für kein Überschreiten des Elektro-Mindestlohns.

Ab 1.1.2023 erhöhte sich der Branchenmindestlohn um 0,50 Euro auf 13,40 Euro. Diese Lohnuntergrenze gilt bis Ende 2023. Ab 1.1.2024 erhöht sich der Mindestlohn dann erneut auf 13,95 Euro.

Beispiel:

Elektriker Ernst Emsig arbeitet bei Elektro Schmidt. Er arbeitet zum Mindestlohn und erhält ab 1.1.2023 je Stunde 13,40 Euro.

Bei 168 Arbeitsstunden im Januar ist das ein Brutto-Monatsverdienst von 2.251,20 Euro (= 168 Stunden x 13,40). In Steuerklasse I sind dies rund 1.680 Euro Nettoentgelt.

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