Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldungen) werden regelmäßig beim Kalenderjahreswechsel erstellt und müssen bis spätestens 16. Februar des Folgejahres versendet werden. Das gilt auch für die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung 2024.
Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung sind für alle unfallversicherungspflichtigen Arbeitnehmer (also alle) zu erstellen. Dies gilt also auch für Teilzeitkräfte, Minijobber und kurzfristige Schüleraushilfen.
Inhaltlich gilt bei den UV-Jahresmeldungen 2024, dass es einige Besonderheiten zu beachten gilt. So sorgen der besondere Meldezeitraum und die Angabe des unfallversicherungspflichtigen Entgelts immer wieder zu Nachfragen. Daher hier ein paar wichtige Informationen zu den Jahresmeldungen zur Unfallversicherung.
Erstellt werden die UV-Jahresmeldungen in der Lohnsoftware regelmäßig beim Monatswechsel in den Januar bzw. mit der Januarabrechnung. Im Personalbüro sind daher die Werte in den UV-Jahresmeldungen noch zu prüfen.
Jahresmeldungen zur Unfallversicherung – Inhalte
Die verschiedenen Meldetatbestände werden durch die unterschiedlichen Abgabegründe gekennzeichnet. Die UV-Jahresmeldungen sind mit dem Abgabegrund 92 zu versenden.
Als Meldezeitraum ist in den UV-Jahresmeldungen stets das Kalenderjahr unabhängig vom tatsächlichen Beschäftigungszeitraum mit dem Zeitraum „01.01. bis 31.12.“ anzugeben. Dies bedeutet, dass Sie auch für Mitarbeiter, die bereits ausgeschieden sind eine UV-Jahresmeldung mit dem Meldezeitraum „01.01.2024 bis 31.12.2024“ erhalten, obwohl der Mitarbeiter nur in der Zeit vom „01.05.2024 bis 30.09.2024“ bei Ihnen beschäftigt war.
Ferner ist in den Meldungen die Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers zu melden sowie die jeweilige Unternehmensnummer des Betriebs.
Eine weitere Angabe in den UV-Jahresmeldungen sind die für den jeweiligen Arbeitgeber vom UV-Träger vorgegebenen Gefahrtarife (Gefahrentarifstellen). Tatsächlich sind dies bei den meisten Unternehmen eine Gefahrtarifstelle, die im Rahmen des UV-Stammdatenabrufes abgerufen wird und den Mitarbeitern zugeordnet worden ist.
Zur Info: Bei Betrieben, die der BG Bau zugeordnet sind, sind es regelmäßig mehr als eine Gefahrtarifstelle.
Beitragspflichtiges Entgelt: Letztlich ist das im Meldezeitraum (Kalenderjahr der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung) in der Unfallversicherung unfallversicherungspflichtige Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers anzugeben. Die Unfallversicherung kennt dabei keine Beitragsbemessungsgrenze (wie in den übrigen Sozialversicherungszweigen). Es gibt lediglich eine Jahresverdienstgrenze bis zu der die UV-Entgelte gemeldet werden.
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Die UV-Jahresmeldungen sind nicht an den Arbeitnehmer auszuhändigen, sondern verbleiben beim Betrieb.
Sinn der UV-Jahresmeldung
Die Jahresmeldungen zur Unfallversicherung werden an die zuständige Einzugsstelle übermittelt. Sinn und Zweck dieser Meldungen ist, den Betriebsprüfern der Rentenversicherung eine entsprechende Prüfunterlage (zum Beispiel Entgelthöhe) mitzuteilen, damit diese mit den Lohnnachweises abgeglichen werden können.