Krankenversicherung – durchschnittlicher Zusatzbeitrag steigt 2024

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2024 auf 1,7 Prozent von 1,6 Prozent im Jahr 2023. Dies hat das Bundesministerium für Gesundheit bekanntgegeben und am 31.10.2023 ist dies auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz – Bedeutung

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein Rechenwert in der Sozialversicherung, der durch einen Schätzerkreis jeweils zum 1. November für das Folgejahr berechnet wird.

Tatsächlich hat der „durchschnittliche Zusatzbeitragssatz“ nichts mit dem tatsächlichem Durchschnittszusatzbeitragssatz zu tun. Er ist nicht der Durchschnitt aller kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze, sondern ein im Vorfeld bestimmter Rechenwert.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz hat unter anderem Auswirkungen auf den Midijobfaktor F und die Höhe des Arbeitgeberzuschuss für privat krankenversicherte Arbeitnehmer.

Kassen-Zusatzbeitragssatz 2024 steigt

Direkte Auswirkungen auf den Krankenversicherungsbeitragssatz des einzelnen Arbeitnehmers hat der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz nicht. Allerdings dürfte eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auch bei zahlreichen Krankenkassen zu einer Anhebung des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes haben. Diese werden regelmäßig im Dezember eines Jahres von den einzelnen Krankenkassen veröffentlicht.

Midijobfaktor 2024

Der Midijobfaktor F für das Jahr 2024 wird den Wert 0,6846 haben, da der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Berechnung enthalten ist, ergibt sich hier eine Änderung zu 2023. Der Midijobbereich ändert sich übrigens ebenfalls im unteren Bereich 2024. Der Übergangsbereich befindet sich 2024 von 538,01 Euro bis 2.000 Euro regelmäßiges Monatsentgelt. Ursache für die Veränderung ist die Anhebung der Minijobgrenze auf (dann) 538 Euro monatlich.

Arbeitgeberzuschuss PKV 2024 steigt 

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wirkt sich auch auf die Höhe des Arbeitgeberzuschusses bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern aus. Neben der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen (KV/PV: 5.175 Euro monatlich) dreht auch der höhere durchschnittliche Zusatzbeitragssatz an der Kostenschraube, so dass der Höchstarbeitgeberzuschuss für PKV-Arbeitnehmer auf 421,76 Euro im Jahr steigt.

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