Die Künstlersozialabgabe soll 2027 wieder auf das Niveau der Jahre 2023 bis 2025 leicht steigen. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll ab 2027 (wieder) 5,0 % betragen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2027 (KSA-VO 2027) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2027 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 5,0 % betragen (2026: 4,9 %).
Update 19.09.2026: Die Verordnung ist zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/262/VO.html?nn=197276
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Beitrag zuletzt aktualisiert am 15.10.2026
