Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz

In der Ruhe liegt oft die Kraft. Regelmäßige Pausen bei der Arbeit sind wichtig. Doch was gilt bei Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz eigentlich. Wer darf eine Pause machen und wie oft und vor allem wie lange darf diese Pause sein. Die Antworten finden Sie hier.

Pausen sind im Arbeitszeitgesetz geregelt

Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Arbeitnehmern Ruhepausen zu ermöglichen (§ 4 Arbeitszeitgesetz). Eine konkrete Definition ist hier zwar nicht gegeben, aber unter einer Pause versteht man allgemeinhin, eine Arbeitsunterbrechung während der der Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung herangezogen werden kann.

Idealerweise verbringt der Arbeitnehmer diese Pause nicht an seinem Arbeitsplatz, sondern an einem anderen Ort, zum Beispiel einem Pausenraum.

Dauer der Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz

Die Dauer der Pausen muss vorher feststehen. Sie beträgt bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten. Bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit 45 Minuten.

Die Pausen können dabei in mehrere Intervalle unterteilt werden, dabei muss eine Pause aber mindestens 15 Minuten betragen.

Beispiel:

In einem Betrieb wird regelmäßig 8 Stunden am Tag gearbeitet. Dabei gelten folgende Pausenzeiten:

  • Frühstückspause von 9:00 Uhr bis 9:15 Uhr
  • Mittagspause von 12:45 Uhr bis 13:00 Uhr.

Wichtig: Die Pausen müssen im Voraus feststehen. Es ist aber zulässig auch eine Spanne für die Pausen festzulegen, also ein Zeitraum, indem die Pausen genommen werden müssen.

Keine Pausen geht nicht

Die Verlegung der Pausen ans Ende der Arbeitszeit, um dann früher Feierabend zu machen ist nicht zulässig. Der Verzicht auf die Pause ist also nicht möglich. Es besteht somit quasi eine Pausenpflicht, bei einer mehr als 6-stündigen Arbeitszeit.

Ausnahmen: Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz

Für bestimmte Betriebe, wie Krankenhäuser oder Gaststätten gelten Sondervorschriften, nach denen die Pausenzeiten verkürzt werden können (§ 5 Arbeitszeitgesetz). Auch können in Tarifverträgen Sonderregelungen vereinbart werden (§ 7 Arbeitszeitgesetz)

Jugendliche und Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz

Bei jugendlichen Arbeitnehmern gelten besondere Pausenvorschriften. Hier sind die Arbeitsintervalle kürzer gefasst. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis zu 6 Stunden muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen, bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 60 Minuten. Sie dürfen frühestens eine Stunde nach Beginn und müssen spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit gewährt werden. Länger als 4,5 Stunden dürfen Jugendliche nicht ohne Pause beschäftigt werden.

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