Die Pflege-Mindestlohnkommission hat sich auf neue Pflege-Mindestlöhne ab Juli 2026 verständigt. Danach sollen die Pflege-Mindestlöhne zum Juli 2026 und auch zum Juli 2027 weiter angehoben werden.
Die Änderungen beim Pflege-Mindestlohn werden voraussichtlich in einer 7. Pflege Arbeitsbedingungen Verordnung veröffentlicht.
Auch bei den neuen Pflege-Mindestlöhnen soll es bei der Unterscheidung nach Qualifikation bleiben, so dass es weiterhin – je nach Qualifikation – drei unterschiedliche Pflege-Mindestlöhne gibt, die in der Lohnabrechnung zu beachten sind. Die Laufzeit der neuen Pflege-Mindestlöhne soll bis 30.09.2028 gehen.
Pflege-Mindestlohn aktuell
Aktuell gilt die letzte Stufe der aktuellen 6. Pflege Arbeitsbedingungen Verordnung.
Die Einteilung der verschiedenen Pflege-Mindestlöhne erfolgt nach dem Ausbildungsgrad der Beschäftigten. Es gibt folgende „Gruppen“:
- Pflegehilfskräfte – hierbei handelt es sich um Hilfskräfte in der Pflege.
- Qualifizierte Pflegehilfskräfte verfügen über eine mindestens einjährige Ausbildung und
- Pflegefachkräfte haben eine abgeschlossene Ausbildung, die für eine Tätigkeit nach § 4 des Pflegeberufegesetzes berechtigt.
Hinweis: Die Regelungen gelten ausdrücklich nicht für Auszubildende.
Pflege-Mindestlöhne seit 1.7.2025 im Überblick
Für Pflegehilfskräfte:
- Ab 1.2.2024: 14,15 Euro
- Ab 1.5.2024: 15,50 Euro
- Ab 1.7.2025: 16,10 Euro
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit):
- Ab 1.2.2024: 15,25 Euro
- Ab 1.5.2024: 16,50 Euro
- Ab 1.7.2025: 17,35 Euro
Für Pflegefachkräfte:
- Ab 1.2.2024: 18,25 Euro
- Ab 1.5.2024: 19,50 Euro
- Ab 1.7.2025: 20,50 Euro
Neue Pflege-Mindestlöhne 2026 und 2027
Ab 01.07.2026 sollen die Pflege-Mindestlöhne weiterentwickelt/angehoben werden. Es sollen dann folgende Pflege-Mindestlöhne gelten.
Für Pflegehilfskräfte:
- ab 01.07.2025 bis 30.6.2026: 16,10 Euro
- ab 01.07.2026 bis 30.06.2027: 16,52 Euro
- ab 01.07.2027 bis 30.09.2028: 16,95 Euro
Für qualifizierte Pflegehilfskräfte:
- ab 01.07.2025 bis 30.6.2026: 17,35 Euro
- ab 01.07.2026 bis 30.06.2027: 17,80 Euro
- ab 01.07.2027 bis 30.09.2028: 18,26 Euro
Für Pflegefachkräfte:
- ab 01.07.2025 bis 30.6.2026: 20,50 Euro
- ab 01.07.2026 bis 30.06.2027: 21,03 Euro
- ab 01.07.2027 bis 30.09.2028: 21,58 Euro
Mindestlohn für Wegzeiten und Bereitschaftsdienst
Arbeitgeber müssen den Pflege-Mindestlohn auch für Wegezeiten zahlen, die Pflegekräfte zwischen mehreren Patienten oder zwischen diesen und den Geschäftsräumen des Pflegebetriebs zurücklegen.
Für Zeiten des Bereitschaftsdienstes muss der Arbeitgeber mindestens 40 Prozent des Mindestentgelts zahlen.
Mehr Urlaub für Pflegende
Beschäftigte in der Pflege haben einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Der Mehrurlaub beträgt bei Beschäftigten mit einer Fünftagewoche neun Tage.
