Die voraussichtlichen Rechenwerte zur Sozialversicherung für das Jahr 2020 stehen fest. Die Rechenwerte steigen im Vergleich zum Jahr 2019 leicht an. Der Bundesrat am 29.11.2019 der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2020 zugestimmt.
Grundlage der Rechengrößen ist die Entwicklung der Bruttoentgelte im Jahr 2018. Aufgrund der Veränderungsrate (Anstieg) von 3,06 Prozent in den alten Ländern bzw. 3,38 Prozent in den neuen Ländern sind die Rechengrößen entsprechend erhöht worden.
Neue Versicherungspflichtgrenze 2020
Die Versicherungspflichtgrenze 2020 (JAE-Grenze) steigt auch zum neuen Jahr ab 1.1.2020 wieder leicht an. Sie beträgt dann 62.550 Euro. Das entspricht einem Monatswert von 5.212,50 Euro.
Das bedeutet, dass Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht zur Krankenversicherung ausscheiden, deren Entgelt bereits 2019 erstmalig über der Versicherungspflichtgrenze (2019: 60.750 Euro) gelegen hat und deren voraussichtliches Entgelt im Jahr 2020 die neue Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2020 ebenfalls überschreitet.
Diese Arbeitnehmer können dann in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied weiter versichert bleiben oder haben die Möglichkeit, sich in einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern.
Übrigens: Die besondere (ermäßigte) Versicherungspflichtgrenze für PKV-Bestandsfälle steigt von 54.450 Euro (2019) auf 56.250 Euro im Jahr 2020.
Beitragsbemessungsgrenzen 2020 steigen
Auch die Beitragsbemessungsgrenzen 2020 steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2020 jährlich 56.250 Euro (= 4.687,50 Euro monatlich).
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung existieren immer noch unterschiedliche Werte für Ost und West.
Die BBG West wird im Jahr 2020 in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung auf 6.900 Euro monatlich betragen (82.800 Euro jährlich).
Die BBG-Ost beträgt monatlich 6.450 Euro (77.400 Euro jährlich)
In der knappschaftlichen Rentenversicherung gelten folgende Werte:
West: 101.400 Euro jährlich bzw. 8.450 Euro monatlich.
Ost: 94.800 Euro jährlich bzw. 7.9200 Euro monatlich
Bezugsgröße 2020
Natürlich wird auch die Bezugsgröße angepasst. In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt dabei der Westwert bundeseinheitlich. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird noch zwischen alten und neuen Ländern unterschieden.
Bezugsgröße 2020 (West): 3.185 Euro monatlich bzw. 38.220 Euro jährlich
Bezugsgröße 2020 (Ost): 3.010 Euro monatlich bzw. 36.120 Euro jährlich
Durchschnittsentgelt Rentenversicherung
Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2020 beträgt voraussichtlich 40.551 Euro.