Die Sozialversicherungsbeiträge sind bereits vor Ablauf des jeweiligen Monats fällig. Der Hintergrund ist die Auszahlung der Renten durch die frühzeitige Vereinnahmung der Beiträge zu sichern. Dies wurde bereits 2006 eingeführt und sorgt immer wieder für Probleme bei der Lohnabrechnung. Daher ist es im Lohnbüro wichtig die Fälligkeitstage der Sozialversicherungsbeiträge zu kennen.
Der Fälligkeitstag für die Beitragszahlung ist der jeweils drittletzte Bankarbeitstag des Monats. Das heißt, an diesem Tag müssen die Beiträge spätestens bei der Einzugsstelle auf dem Bankkonto sein, damit eine rechtzeitige Verarbeitung gewährleistet werden kann. Dies führt in vielen Betrieben dazu, dass die Lohnabrechnung zweimal durchgeführt werden muss.
Mögliche Beitragsdifferenzen aus der voraussichtlichen Beitragsschätzung des Vormonats und der letztendlichen (tatsächlichen) Beitragsschuld aus dem Vormonat sind mit der Beitragsabrechnung im aktuellen Monat auszugleichen.
Neben dem Fälligkeitstag für die Beiträge gibt es einen weiteren wichtigen Termin für die Beitragsnachweise. Nämlich den Abgabetag für Beitragsnachweise. Der Beitragsnachweis enthält die voraussichtlich zu entrichtenden Beiträge (voraussichtliche Beitragsschuld) des jeweiligen Monats. Dieser ist zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit der Beiträge vom Arbeitgeber zu übermitteln.
Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle (also der zuständigen Krankenkasse bzw. Minijob-Zentrale) unbedingt rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, damit ein reibungsloser Ablauf sichergestellt werden kann.
Fälligkeitstermine 2024
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, über die im Jahr 2024 geltenden Fälligkeitstage für Beiträge und vorangehende Beitragsnachweise:
Monat | Fälligkeit der GSV-Beiträge | Eingang des Beitragsnachweises |
Januar 2024 | 29.01.2024 | 25.01.2024 |
Februar 2024 | 27.02.2024 | 23.02.2024 |
März 2024 | 26.03.2024 | 22.03.2024 |
April 2024 | 26.04.2024 | 24.04.2024 |
Mai 2024 | 28.05.2024 1/29.05.2024 | 24.05.2024/27.05.2024 |
Juni 2024 | 26.06.2024 | 24.06.2024 |
Juli 2024 | 29.07.2024 | 25.07.2024 |
August 2024 | 28.08.2024 | 26.08.2024 |
September 2024 | 26.09.2024 | 24.09.2024 |
Oktober 2024 | 28.10.2024 ²/29.10.2024 | 24.10.2024 ²/25.10.2024 |
November 2024 | 27.11.2024 | 25.11.2024 |
Dezember 2024 | 23.12.2024 | 19.12.2024 |
Beitragsnachweise müssen mit Beginn des Tages (0:00 Uhr) bei den Krankenkassen vorliegen. Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24:00 Uhr eingereicht sein.
1 Gilt für alle Bundesländer, in denen Fronleichnam ein Feiertag ist
2 Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.