Fälligkeitstermine

Sozialversicherung: Fälligkeitstage 2024

Die Sozialversicherungsbeiträge sind bereits vor Ablauf des jeweiligen Monats fällig. Der Hintergrund ist die Auszahlung der Renten durch die frühzeitige Vereinnahmung der Beiträge zu sichern. Dies wurde bereits 2006 eingeführt und sorgt immer wieder für Probleme bei der Lohnabrechnung. Daher ist es im Lohnbüro wichtig die Fälligkeitstage der Sozialversicherungsbeiträge zu kennen.

Der Fälligkeitstag für die Beitragszahlung ist der jeweils drittletzte Bankarbeitstag des Monats. Das heißt, an diesem Tag müssen die Beiträge spätestens bei der Einzugsstelle auf dem Bankkonto sein, damit eine rechtzeitige Verarbeitung gewährleistet werden kann. Dies führt in vielen Betrieben dazu, dass die Lohnabrechnung zweimal durchgeführt werden muss.

Mögliche Beitragsdifferenzen aus der voraussichtlichen Beitragsschätzung des Vormonats und der letztendlichen (tatsächlichen) Beitragsschuld aus dem Vormonat sind mit der Beitragsabrechnung im aktuellen Monat auszugleichen.

Neben dem Fälligkeitstag für die Beiträge gibt es einen weiteren wichtigen Termin für die Beitragsnachweise. Nämlich den Abgabetag für Beitragsnachweise. Der Beitragsnachweis enthält die voraussichtlich zu entrichtenden Beiträge (voraussichtliche Beitragsschuld) des jeweiligen Monats. Dieser ist zwei Arbeitstage vor der Fälligkeit der Beiträge vom Arbeitgeber zu übermitteln.

Der Beitragsnachweis muss der Einzugsstelle (also der zuständigen Krankenkasse bzw. Minijob-Zentrale) unbedingt rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, damit ein reibungsloser Ablauf sichergestellt werden kann.

Fälligkeitstermine 2024

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick, über die im Jahr 2024 geltenden Fälligkeitstage für Beiträge und vorangehende Beitragsnachweise:

MonatFälligkeit der GSV-BeiträgeEingang des Beitragsnachweises
Januar 202429.01.202425.01.2024
Februar 202427.02.202423.02.2024
März 202426.03.202422.03.2024
April 202426.04.202424.04.2024
Mai 202428.05.2024 1/29.05.202424.05.2024/27.05.2024
Juni 202426.06.202424.06.2024
Juli 202429.07.202425.07.2024
August 202428.08.202426.08.2024
September 202426.09.202424.09.2024
Oktober 202428.10.2024 ²/29.10.202424.10.2024 ²/25.10.2024
November 202427.11.202425.11.2024
Dezember 202423.12.202419.12.2024

Beitragsnachweise müssen mit Beginn des Tages (0:00 Uhr) bei den Krankenkassen vorliegen. Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24:00 Uhr eingereicht sein.


1 Gilt für alle Bundesländer, in denen Fronleichnam ein Feiertag ist

2 Gilt für Bundesländer, in denen der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist.

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