Befristung von Arbeitsverträgen – schriftlich befristen
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses bedarf stets der Schriftform. Dies ist auch ausdrücklich im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Aber wie verhält es sich, wenn es weitere Vereinbarungen gibt, die keine Befristung enthalten. Dies hatte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zu klären. Befristungsdauer schriftlich fixieren Soll ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen werden, so muss die Befristung, also das vereinbarte Ende…
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