Bereits im vergangenen Jahr mussten Betrieben eine Initialmeldung für den Betriebsdatensatz (DSBD) abgeben. Da die Auswertung der Daten gezeigt hat, dass dies in der Masse nicht funktioniert hat, müssen die Arbeitgeber im Jahr 2025 erneut eine Initialmeldung über ihre Lohnsoftware abgeben.
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Der Betriebsdatensatz – DSBD – ist auch 2025 wieder von den Betrieben elektronisch zu melden.
