Betriebsprüfung

Betriebsprüfung ohne Feststellung kein Verwaltungsakt

Bei Betriebsprüfungen der Sozialversicherungsträger gilt weiterhin, dass sie kein Verwaltungsakt darstellen, wenn keine Feststellung getroffen wurde. Damit setzt sich die bisherige Vorgehensweise fort, obwohl das Bundessozialgereicht eine anderslautende Sichtweise vertritt. Problemfeld Betriebsprüfung Betriebsprüfungen sind für Betriebe meist keine angenehmen Angelegenheiten. Neben dem zeitlichen Aufwand – gerade während der Corona-Pandemie hat sich dies vielfach gezeigt –…
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