Schutzfristen beim Mutterschutz neu geregelt

Ab Juni 2025 kommt eine Neuregelung der Mutterschutzfristen bei Fehlgeburten zum Tragen.

Ab 01.06.2025 greift ein neues „Mutterschaftsanpassungsgesetz“, welches die Schutzfristen bei Fehlgeburten neu regelt. Betroffen sind von der Regelung glücklicherweise nicht alle Mütter. Denn die Neuregelung betrifft den Mutterschutz bei Fehlgeburten.

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