Für Arbeitnehmer im Gerüstbauhandwerk gilt ein höherer Mindestlohn. Am 29.11.2023 ist im Bundesgesetzblatt die Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk (Achte Gerüstbauerarbeitsbedingungenverordnung — 8. GerüstbauerArbbV) veröffentlicht worden.
„Gerüstbauhandwerk mit höherem Mindestlohn“ weiterlesenGerüstbauhandwerk mit höherem Mindestlohn
Im Gerüstbauerhandwerk gilt ein höherer Mindestlohn ab 1.10.2023.