Die Insolvenzgeldumlage ist im Rahmen der Lohnabrechnung vom Arbeitgeber allein zu tragen. Sie ist über den Beitragsnachweis an die zuständige Einzugsstelle abzuführen. Auch gilt für die Insolvenzgeldumlage die vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge.
Insolvenzgeldumlage 2020 finanziert Insolvenzgeld
Mit der Insolvenzgeldumlage wird das Insolvenzgeld (der Arbeitsagentur) finanziert. Das Insolvenzgeld wird an Arbeitnehmer ausgezahlt, wenn ihr Arbeitgeber (teilweise) zahlungsunfähig ist. Das Insolvenzgeld ersetzt dabei teilweise die Entgeltansprüche des Arbeitnehmers, die aufgrund der Zahlungsunfähigkeit nicht bedient werden konnten.
Die Insolvenzgeldumlage ist von nahezu allen Arbeitgebern zu zahlen, die „insolvenzfähig“ sind. Das gilt also grundsätzlich für alle Betriebe. Ausgenommen davon sind Arbeitgeber der öffentlichen Hand und Privathaushalte als Arbeitgeber.
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Insolvenzgeldumlage 2020
Die Insolvenzgeldumlage hat allein der Arbeitgeber zu tragen. Sie wird teilweise auch als U3-Umlage bezeichnet. Dieser Begriff für die Insolvenzgeldumlage lehnt sich an die U1 und U2-Umlage an, die im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetzes erhoben werden.
Entscheidender Unterschied dabei ist aber, dass die Insolvenzgeldumlage auch auf einmalige Bezüge (Einmalzahlungen) zu zahlen ist. Dies ist bei der U1- und U2-Umlage nicht der Fall.
Insolvenzgeldumlage 2020 – Beitragssatz
Die Insolvenzgeldumlage 2020 beträgt weiterhin 0,06 % des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts. Die Tragung erfolgt allein durch den Arbeitgeber. Eine Abwälzung auf den Arbeitnehmer ist nicht zulässig.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer erhält ein Bruttoentgelt von 3.000 Euro.
Beitragsberechnung Insolvenzgeldumlage
3.000 Euro x 0,06 % = 1,80 Euro
Beitragspflichtig besteht auch auf Einmalzahlungen, so dass ein einmaliges Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld ebenfalls durch den Arbeitgeber zu verbeitragen ist.
Fortsetzung Beispiel:
Ein Arbeitnehmer erhält ein Bruttoentgelt von 3.000 Euro sowie ein Urlaubsgeld in Höhe von 1.000 Euro
Beitragsberechnung Insolvenzgeldumlage
3.000 Euro x 0,06 % = 1,80 Euro (laufender Bezug)
1.000 Euro x 0,06 % = 0,60 Euro (einmaliger Bezug)
Gesamtbeitrag: 2,40 Euro
Beitragsbemessungsgrenze ist Obergrenze für Insolvenzgeldumlage 2020
Da das rentenversicherungspflichtige Bruttoentgelt zur Beitragsberechnung herangezogen wird, sind die Beiträge für höherverdienende Arbeitnehmer (nach oben) durch die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung begrenzt.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer (Beschäftigungsort Frankfurt – Rechtskreis West) erhält ein Bruttoentgelt von 8.000 Euro.
Beitragsberechnung Insolvenzgeldumlage
6.900 Euro x 0,06 % = 4,14 Euro (Begrenzung auf Beitragsbemessungsgrenze West)
Abwandlung des Beispiels:
Ein Arbeitnehmer (Beschäftigungsort Leipzig – Rechtskreis Ost) erhält ein Bruttoentgelt von 8.000 Euro.
Beitragsberechnung Insolvenzgeldumlage
6.450 Euro x 0,06 % = 3,87 Euro (Begrenzung auf Beitragsbemessungsgrenze Ost)
Insolvenzgeldumlage 2020 Nachweis
Die Insolvenzgeldumlage ist im Rahmen des Beitragsnachweises an die zuständige Einzugsstelle abzuführen und zusammen mit den Sozialversicherungsbeiträgen zu zahlen. Auch hier gilt die vorgezogene Beitragsfälligkeit.