Keine Entgeltfortzahlung in der Wartezeit

Arbeitnehmer, die in den ersten vier Wochen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses arbeitsunfähig erkranken, erhalten keine Entgeltfortzahlung.

Grundsätzlich erhalten Arbeitnehmer während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung. Doch dies gilt nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis erst begonnen hat. Denn innerhalb einer vierwöchigen Wartezeit am Beschäftigungsbeginn, besteht kein Entgeltfortzahlungsanspruch für Arbeitnehmer.

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