Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich werden im Zuge der Dezember-Abrechnung in aller Regel Steuerüberzahlungen des Mitarbeiters ausgeglichen. Zu solchen Steuerüberzahlungen kann es kommen, wenn sich im Laufe des Jahres steuerliche Änderungen ergeben haben oder der Arbeitnehmer steuerpflichtige Einmalzahlungen erhalten hat. Die zu viel entrichteten Steuern werden dann im Dezember verrechnet.
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Zum Jahresende kann oder muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerjahresausgleich durchführen – diese Voraussetzungen gelten.