Pfändungsfreigrenzen steigen ab 1. Juli 2024

Ab 01.07.2024 stiegen die Pfändungsfreigrenzen um mehr als 6 Prozent.

Gute Nachricht für Arbeitnehmer, deren Entgelt gepfändet wird. Ab 1. Juli 2024 steigen die Pfändungsfreigrenzen, so dass mehr vom Netto übrig bleibt. Der Anstieg fällt 2024 besonders hoch aus. Arbeitgeber müssen ab der Juli-Abrechnung handeln und neue Pfändungsbeträge berücksichtigen bzw. abführen.

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