Höhere Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2026

Ab 01.07.2026 steigen die Pfändungsfreigrenzen – im Lohn sind diese neuen Pfändungsfreigrenzen ab der Abrechnung Juli 2026 zu verwenden.

Zum 01.07.2026 wird die Pfändungsfreigrenze turnusgemäß angepasst. Konkret steigen die unpfändbaren Pfändungsfreibeträge für Arbeitnehmer, die der Lohnpfändung unterliegen. Für Sie im Lohnbüro bedeutete die Anhebung, dass ab der Juli-Abrechnung die Pfändungsbeträge ggf. neu berechnet werden müssen.

Die Pfändungsfreigrenzen sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt. Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zur Jahresmitte angepasst, so auch zum 01.07.2026.

Sie sind im Vergleich zu den vorherigen Pfändungsfreigrenzen angehoben worden.

Link-Tipp: Pfändungstabelle ab 01.07.2026

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Pfändungsfreigrenzen steigen ab 1. Juli 2025

Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich ab 01.07.2025. Arbeitnehmer haben somit mehr Nettoeinkommen zur Verfügung. Im Lohnbüro sind die Werte anzupassen.

Gute Nachricht für Arbeitnehmer, deren Entgelt gepfändet wird. Ab 1. Juli 2025 steigen die Pfändungsfreigrenzen, so dass mehr vom Netto übrig bleibt. Arbeitgeber müssen ab der Juli-Abrechnung handeln und neue Pfändungsbeträge berücksichtigen bzw. abführen.

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