Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2023

Die Pfändungsfreigrenzen steigen auch ab 1.7.2023 (leicht).

Die Pfändungsfreigrenzen sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt. Diese geben die Höhe des „unpfändbaren Arbeitseinkommens“ für Arbeitnehmer an. Diese Pfändungsfreigrenzen steigen in regelmäßigen Abständen. Dies gilt nun wieder zum 1. Juli 2023.

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