Die Pfändungsfreigrenzen sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt. Diese geben die Höhe des „unpfändbaren Arbeitseinkommens“ für Arbeitnehmer an. Diese Pfändungsfreigrenzen steigen in regelmäßigen Abständen. Dies gilt nun wieder zum 1. Juli 2023.
„Neue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2023“ weiterlesenNeue Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2023
Die Pfändungsfreigrenzen steigen auch ab 1.7.2023 (leicht).