Pflege-Mindestlöhne steigen ab Juli 2026

Die Pflege-Mindestlöhne sollen im Sommer 2026 und Sommer 2027 erneut angehoben werden.

Die Pflege-Mindestlohnkommission hat sich auf neue Pflege-Mindestlöhne ab Juli 2026 verständigt. Danach sollen die Pflege-Mindestlöhne zum Juli 2026 und auch zum Juli 2027 weiter angehoben werden.

Die Änderungen beim Pflege-Mindestlohn werden voraussichtlich in einer 7. Pflege Arbeitsbedingungen Verordnung veröffentlicht.

Auch bei den neuen Pflege-Mindestlöhnen soll es bei der Unterscheidung nach Qualifikation bleiben, so dass es weiterhin – je nach Qualifikation – drei unterschiedliche Pflege-Mindestlöhne gibt, die in der Lohnabrechnung zu beachten sind. Die Laufzeit der neuen Pflege-Mindestlöhne soll bis 30.09.2028 gehen.

„Pflege-Mindestlöhne steigen ab Juli 2026“ weiterlesen

Neue Pflege-Mindestlöhne ab Mai 2024

Der Pflege-Mindestlohn steigt im Mai 2024 erneut. Das sind die neuen Pflege-Mindestlöhne.

In der Pflege gelten seit 1.5.2024 höhere Mindestlöhne. Nachdem der Pflege-Mindestlohn im Februar 2024 bereits angehoben worden ist, steht seit 1.5.2024 die nächste Erhöhung an. Dies dürfte zahlreiche Pflegekräfte freuen und für ein Lohnplus sorgen.

„Neue Pflege-Mindestlöhne ab Mai 2024“ weiterlesen

Pflegemindestlohn steigt ab 1.5.2023

Der Pflege-Mindestlohn steigt zum 1.5.2023.

Zum 1.5.2023 dürfen sich Beschäftigte in der Pflegebranche über eine weitere Erhöhung des Pflege-Mindestlohns freuen. Bereits zum 1.9.2022 sind die Pflege-Mindestlöhne angehoben worden. Ab 1.5.2023 folgt nun eine weitere Erhöhung und eine dritte Erhöhung kommt zum 1.12.2023.

Pflege-Mindestlohn

Nach der „5. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“ gelten ab 1.5.2023 folgende Pflege-Mindestlöhne:

  • Pflegehilfskräfte: 13,90 Euro je Stunde (ab Dezember 2023: 14,15 Euro je Stunde)
  • Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 14,90 Euro je Stunde (ab Dezember 2023: 15,25 Euro je Stunde)
  • Pflegefachkräfte: 17,65 Euro je Stunde (ab Dezember 2023: 18,25 Euro je Stunde)

Betriebe der Pflegebranche müssen – soweit noch nicht geschehen – ab Mai 2023 diese Pflege-Mindestlöhne an die Beschäftigten auszahlen. Bereits seit September 2022 gilt eine Unterteilung im Pflegebereich in verschiedene Pflege-Mindestlöhne, die abhängig von der Qualifikation sind.

Anzeige: DATALINE Lohnsoftware – Entgeltabrechnung jetzt testen

Pflegehilfskräfte verfügen über keine besondere Qualifikation (einfache Hilfstätigkeiten). Qualifizierte Pflegehilfskräfte verfügen über eine mindestens einjährige Ausbildung und üben eine entsprechende Tätigkeit aus. Pflegefachkräfte haben eine abgeschlossene Berufsausbildung. (Weitere Infos unter https://www.gesetze-im-internet.de/pflbg/)  

Urlaubsanspruch in der Pflege

Neben der Anhebung des Pflege-Mindestlohns ist auch der Urlaubsanspruch für das Jahr 2023 und 2024 geregelt. So besteht nunmehr bei einer 5-Tage-Woche ein Urlaubsanspruch von 29 Urlaubstagen.

Pflege: Patientenfahrten sind Arbeitszeit

Arbeitgeber müssen den Mindestlohn auch für Wegezeiten zahlen, die Pflegekräfte zwischen mehreren Patienten oder zwischen diesen und den Geschäftsräumen des Pflegebetriebs zurücklegen.

Bereitschaftsdienst 40 % Mindestlohn

Zeiten des Bereitschaftsdienstes sind nicht mit dem vollen Pflege-Mindestlohn zu vergüten. Hier muss der Arbeitgeber mindestens 40 Prozent des Mindestentgelts zahlen.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner