Praxisintegrierte schulische Ausbildungsgänge in Gesundheitsberufen
Mit dem Siebten-SGB-IV-Änderungsgesetz sind Auszubildende in praxisintegrierten schulische Ausbildungsgängen in Gesundheitsberufen nunmehr den zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildenden) gleichgestellt.
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