Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2021 steigt

Für privat krankenversicherte Beschäftigte muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen leisten. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses zur PKV 2021 hängt im Wesentlichen von der Entgelthöhe und dem tatsächlichen PKV-Beitrag ab. Ab 2021 erhöht sich der Arbeitgeberzuschuss zur PKV für die Betriebe teilweise erheblich. Dies hat regelmäßig zwei Gründe: Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen und der erneute Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur Krankenversicherung.

Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2021 – Grundsätzliches

Arbeitgeber müssen für die in aller Regel höherverdienenden Arbeitnehmer, die in der PKV (Private Krankenversicherung) krankenversichert sind, einen Arbeitgeberzuschuss zur (privaten) Krankenversicherung leisten (§ 257 SGB V). Hierbei ist zu beachten, dass sich die Versicherungspflichtgrenze ab 2021 auf 64.350 Euro jährlich erhöht. Liegen bislang privat krankenversicherte Arbeitnehmer auch 2021 mit ihrem regelmäßigen Entgelt in Höhe dieses Betrages bzw. höher, so sind sie auch 2021 privat krankenversichert. Unterschreitet ein bislang privat krankenversicherter Arbeitnehmer ab 2021 diese Grenze, so tritt grundsätzlich Krankenversicherungspflicht ein.

Anmerkung: Hier ist zu beachten, dass für Arbeitnehmer, die bereits zum 31.12.2002 in einer privaten Krankenvollversicherung versichert waren eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze von 58.050 Euro gilt.

Dieser Arbeitgeberzuschuss bemisst sich grundsätzlich nach der Höhe des beitragspflichtigen Entgelts zur Krankenversicherung. Im Jahr 2021 sind dies monatlich maximal 4.837,50 Euro (Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 2021).

Um die Höhe des Arbeitgeberzuschusses 2021 zu berechnen, ist das beitragspflichtige Entgelt mit der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung (14,6 Prozent) und der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes (1,3 Prozent 2021) zu multiplizieren.

Daraus ergibt sich ein maximaler Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2021 von 384,58 Euro monatlich (= 4.837,50 Euro x (7,3% + 0,65%)).

Damit erhöht sich der Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2021 um rund 16 Euro monatlich (2020: 367,97 Euro).

Arbeitgeberzuschuss zur PKV 2021 – Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen

Allerdings spielt beim Arbeitgeberzuschuss zur PKV auch die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers eine Rolle. Der Arbeitgeber darf nämlich maximal die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen als Arbeitgeberzuschuss zur PKV leisten. Dies bedeutet, dass 2021 ein geringerer Arbeitgeberzuschuss zur PKV zu leisten ist, wenn der Gesamtbeitrag (Prämie) zur PKV nicht mehr als 769,16 Euro beträgt (2 x 384,58 Euro).

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer ist privat krankenversichert und zahlt eine monatliche Prämie zur PKV von 800 Euro im Monat. Er verdient 5.000 Euro im Monat.

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt hier 384,58 Euro (= 4.837,50 Euro x 7,95 %). Den Restbetrag von 415,42 Euro (= 800 Euro – 384,58 Euro) trägt der Arbeitnehmer allein.

Abwandlung des Beispiels:

Der Arbeitnehmer zahlt nur 600 Euro zur PKV.

Der Arbeitgeberzuschuss beträgt auch hier im Grunde 384,58 Euro. Allerdings ist der Arbeitgeberzuschuss begrenzt auf die Hälfte der tatsächlichen Einnahmen, also hier 300 Euro (= 600 : 2). Somit beträgt in diesem Fall der Arbeitgeberzuschuss nur 300 Euro. Die übrigen 300 Euro zur PKV zahlt der Arbeitnehmer aus eigener Tasche.

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Private Pflegeversicherung – Arbeitgeberzuschuss 2021

Die Regelungen zur privaten Pflegeversicherung (PPV) folgen der Krankenversicherung. Auch hier gilt ein Höchst-Arbeitgeberzuschuss, der von der Beitragsbemessungsgrenze abhängt (4.837,50 Euro monatlich für 2021). Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,05 Prozent, so dass sich ein halber Beitragssatz von 1,525 Prozent ergibt. Dies ergibt einen Arbeitgeberzuschuss zur PPV von maximal 73,77 Euro im Jahr 2021.

Das Bundesland Sachsen bildet hier eine Ausnahme. Hier beträgt der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung nur 1,025 Prozent. Daraus ergibt sich ein Höchst-Arbeitgeberzuschuss zur PPV in Sachsen von monatlich 49,58 Euro.

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