Die Sachbezugswerte werden jährlich mit einer Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst. Diese wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen. Damit die neuen Werte zum 01.01.2025 in Kraft treten können, muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen. Für 2025 ist eine leichte Erhöhung der Sachbezugswerte vorgesehen.
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