Unternehmen mit nicht mehr als 30 anrechenbaren Arbeitnehmern, sind gesetzlich zur Teilnahme am U1-Umlageverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) verpflichtet. Diese Pflichtversicherung sorgt dafür, dass die Betriebe einen Teil der Aufwendungen im Rahmen der Entgeltfortzahlung von der jeweiligen Umlagekasse auf Antrag erstattet bekommen. Im Gegenzug sind natürlich Beiträge an die jeweilige Umlagekasse zu zahlen. Die Höhe der Beiträge und die damit verbundene Erstattungshöhe können die Betriebe im Januar wählen.
„U1-Umlagevariante jetzt auswählen“ weiterlesenU1-Umlagevariante jetzt auswählen
Betriebe haben im Januar die Möglichkeit die U1 Variante zu wählen und können so über die Beitragshöhe und Erstattungse entscheiden.