Unverfallbarkeit von betrieblichen Altersvorsorgen – Austritt eines Arbeitnehmers

Bei Austritt eines Mitarbeiters ist zu prüfen, ob eine betriebliche Altersvorsorge bereits unverfallbar ist.

Eine Anwartschaft auf Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge kann trotz Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis  erhalten bleiben. Hierbei ist aber genau zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Im Lohnbüro ist daher penibel darauf zu achten, ob eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge schon unverfallbar ist.

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