Endet ein Arbeitsverhältnis, so ist dem ausscheidenden Arbeitnehmer eine Urlaubsbescheinigung für den neuen Arbeitgeber auszustellen. Aus dieser Urlaubsbescheinigung geht hervor, wie viel Urlaubstage der Beschäftigte bereits erhalten hat und wie viele gegebenenfalls abgegolten worden sind.
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