Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2021 zur Krankenversicherung soll steigen. Nachdem der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz 2021 von 2,19 Prozent verkündet hat, steigen die Sorgen einer Beitragsexplosion zur Sozialversicherung.
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2021
Nachdem der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,19 Prozent avisiert hat, äußerte sich umgehend die Politik und beschwichtigte. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2021 soll nun auf 1,3 Prozent im Jahr 2021 steigen.
Update vom 6.11.2020: Am 30.10.2020 wurde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz mit 1,3 Prozent im Bundesanzeiger veröffentlicht!!!
Eigentlich soll der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von einem Schätzerkreis spätestens zum 1. November für das Folgejahr bestimmt werden. Doch dieser Schätzung ist zwischenzeitlich schon ein wenig vorgegriffen worden, um den Kostenanstieg in der Sozialversicherung nicht aus dem Ruder laufen zu lassen.
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2021 – geringe Relevanz
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung ist ein Rechenwert in der Sozialversicherung, genauer der Krankenversicherung, um den Zusatzbeitragssatz für bestimmte Personengruppen abzubilden. So wird der Arbeitgeberzuschuss bei privat Krankenversicherten beispielsweise mithilfe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes berechnet. Auf den tatsächlichen Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse hat der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz keine Auswirkung. Vielmehr legen die einzelnen Krankenkassen – meist im Dezember eines Jahres – die neuen Zusatzbeitragsätze in ihren Satzungen fest. Dieser kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz ist dann für die versicherten Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber relevant und wirkt sich entsprechend auf die Beitragsbelastung aus.
PKV-Arbeitgeberzuschuss 2021 steigt
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist hingegen lediglich eine Schätzung der Einnahmen und Ausgaben aller Kassen für das Folgejahr. Sofern dabei ein Einnahmendefizit ersichtlich ist, ergibt sich ein höherer durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz als Rechenwert.
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Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz hat auch nichts mit dem tatsächlichen Durchschnitt aller Zusatzbeitragssätze aller Kassen zu tun. Schließlich handelt es sich letztlich um eine Prognose der Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr
Aber der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz hat dennoch seine Berechtigung als Gradmesser für die Höhe der Zusatzbeitragsätze. Denn er zeigt die Tendenz der Zusatzbeiträge an – und diese geht deutlich nach oben.
Im Jahr 2020 beträgt er 1,1 Prozent (vorher 0,9 Prozent) und für das Jahr 2021 steht aktuell ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz von 1,3 Prozent im Raum. Unverändert soll der ermäßigte und allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung bleiben, also 14 Prozent bzw. 14,6 Prozent.
Der Zusatzbeitragssatz wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen (hälftig) bis zur geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung getragen. Somit sind auch Arbeitgeber von den anstehenden Beitragssteigerungen betroffen.
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Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit einem Monatsgehalt von 4.000 Euro ist bei einer Kasse mit einem Zusatzbeitragssatz in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes versichert.
Berechnung des allgemeinen Beitragssatzes (14,6 %):
4.000 Euro x 7,3 % = 292,00 Euro Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil
Berechnung Zusatzbeitragssatz 2020 (1,1 %):
4.000 Euro x 0,55 % = 22,00 Euro Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil
Berechnung Zusatzbeitragssatz 2021 (voraussichtlich 1,3 %):
4.000 Euro x 0,65 % = 26,00 Euro Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil
Der Krankenversicherungsbeitrag für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber steigt hier um monatlich 4 Euro.