Die Techniker Krankenkasse (TK) ändert die Umlagesätze ab Oktober 2021. Dies führt dazu, dass alle Betriebe auf diese neuen Beitragssätze reagieren müssen und geänderte Umlagesätze verwenden müssen. Bei der Techniker Krankenkasse (TK) ändert sich zum 1.10.2021 die Umlagesätze zur U1 und U2-Umlagekasse. Erstaunen dürfte hier vielfach, dass trotz Pandemie die Umlagesätze für die Aufwendungen bei krankheitsbedingten Abwesenheiten der Arbeitnehmer sinken.
Wichtig: Die Techniker erhöht zum 1.10.2022 die U1-Umlagebeiträge.
TK-Umlagesatzänderung zur U1 – Vorteil Arbeitgeber
Die Umlagekasse U1 erstattet den teilnehmenden Arbeitgebern teilweise die Aufwendungen bei krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeitszeiten der Arbeitnehmer. Bei der Techniker Krankenkasse galten bis 30.9.2021 folgende verschiedene Umlagesätze zur U1
- Erstattung 70 Prozent: 2,2 Prozent
- Erstattung 50 Prozent: 1,4 Prozent
- Erstattung 80 Prozent: 3,4 Prozent
Ab 1. Oktober 2021 sinken diese Umlagesätze kräftig bei der Techniker Krankenkasse, so dass es für die teilnehmenden Arbeitgeber günstiger wird.
Ab 1. Oktober 2021 gelten folgende Umlagesätze zur U1:
- Erstattung 70 Prozent: 1,6 Prozent
- Erstattung 50 Prozent: 0,9 Prozent
- Erstattung 80 Prozent: 2,6 Prozent
Hinweis: Bei den meisten Krankenkassen stehen den teilnehmenden Betrieben verschiedene Umlagevarianten zur U1-Umlage zur Verfügung. Die Wahl- oder auch Wechselmöglichkeit besteht im Grunde zu jedem Jahreswechsel. Dann kann der Betrieb sich für eine andere Variante entscheiden. Fragen Sie hier ggf. rechtszeitig vor dem Jahreswechsel bei der Krankenkasse nach, ob Ihnen für den Wechsel der U1-Umlagevariante eine kurze Nachricht genügt oder ob hier ggf. ein Fragebogen vom Betrieb (Lohnbüro) auszufüllen ist. Lassen Sie sich dann auch gleich den Termin mitteilen, bis wann die neue U1-Variantenwahl bei der Krankenkasse mitgeteilt werden muss.
TK-Umlagesätze zur U2-Umlage steigen
Der Umlagebeitrag für die Aufwendungen bei Mutterschaft (U2-Umlage) steigen bei der Techniker Krankenkasse ab 1. Oktober 2021 von bislang 0,55 Prozent auf dann 0,65 Prozent.
Berechnungsbeispiel:
Für einen Arbeitnehmer mit einem Bruttoentgelt von 3.000 Euro monatlich, der bei der Techniker Krankenkasse versichert war, zahlte der Arbeitgeber bislang bei 70 Prozent Erstattung 2,2 Prozent U1-Beiträge, also 66,00 Euro monatlich Zur U2-Umlage waren bislang 16,50 Euro monatlich fällig (0,55 Prozent).
Ab 1. Oktober 2021 fallen folgende Beiträge an:
U1 (70 Prozent Erstattung; 1,6 Prozent): 48,00 Euro
U2 (0,65 Prozent): 19,50 Euro
Insgesamt sinkt die Beitragsbelastung für den Betrieb ab 1. Oktober von 82,50 Euro auf 67,50 Euro monatlich.
Was ist zu tun?
In der Lohnabrechnung sind ab der Oktober-Abrechnung 2021 die neuen Umlagesätze für die Abrechnungen der TK-Arbeitnehmer zu verwenden.
Sollte der Betrieb einen Dauerbeitragsnachweis zur TK senden, so ist dieser ab Oktober 2021 neu einzureichen.