Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld – was sind die Unterschiede

In der Praxis tauchen immer wieder die Begriffe Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld auf. Doch es handelt sich bei den beiden Begriffen nicht um Synonyme, sondern um unterschiedliche Lohnarten. Wo die Unterschiede zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld liegen, lesen Sie in diesem Beitrag.

Urlaubsentgelt – eine Definition

Arbeitnehmer haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub (§ 1 BurlG). Während dieses Erholungsurlaub erhalten sie Urlaubsentgelt, also quasi „Lohnfortzahlung“ für den Urlaubszeitraum. Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen (3 Monate) vor dem Urlaubsbeginn.

In dieser Zeit geleistete und vergütete Überstunden werden dabei jedoch nicht berücksichtigt.

Regelmäßige Vergütungsbestandteile sind jedoch mit einzubeziehen, wie beispielsweise

  • Grundgehalt oder Stundenlohn
  • Regelmäßige Zulagen und Zuschläge (z.B. SFN-Zuschläge)
  • Provisionen und Leistungsprämien
  • Sachbezüge (z.B. Firmenwagen)
  • Andere regelmäßige Vergütungsbestandteile

Keine Berücksichtigung finden hingegen „unregelmäßige“ Vergütungsbestandteile, wie

  • Einmalzahlungen wie Jubiläumsgratifikationen und Tantiemen
  • Reisekosten und Spesen
  • unregelmäßig stattfindende Überstundenvergütungen
  • reine Aufwandsentschädigungen (Auslagenersatz)
  • Trinkgelder

Das Urlaubsentgelt ist als laufendes Entgelt steuer- und beitragspflichtig.

Berechnung des Urlaubsentgelts

Das Urlaubsentgelt berechnet sich aus dem Verdienst der letzten 13 Wochen.

Für Arbeitnehmer mit einem festen Monatsgehalt wird regelmäßig – auch während des Urlaubs – das Entgelt weitergezahlt, ohne spezielle Urlaubsberechnung.

Komplizierter wird es hingegen, wenn der Mitarbeiter nach Stunden bezahlt wird. Denn dann ist das Urlaubsentgelt besonders zu ermitteln. Hierfür ist laut Bundesurlaubsgesetz folgende Formel zu verwenden:

Urlaubsentgelt = (Arbeitsentgelt der letzten 13 Wochen/Anzahl der Werktage) x Anzahl der Urlaubstage

Beispiel:

Lars Lutter erhält einen Stundenlohn von 20 Euro je Stunde in einer 5 Tage Woche und 40 Stunden in der Woche. Im Juni 2026 nimmt er 5 Tage Urlaub (40 Stunden).

In den vergangenen drei Monaten (März bis Mai) hat er an 65 Tagen gearbeitet (Werktage) und dabei insgesamt 10.400 Euro verdient.

Urlaubsentgelt = 10.400 Euro x 5 Urlaubstage : 65 Arbeitstage = 800 Euro Urlaubsentgelt

Urlaubsgeld – eine Definition

Das Urlaubsgeld ist hingegen keine gesetzlich verankerte Leistung. Es ist im Vergleich zum Urlaubsentgelt daher eher eine „freiwillige“ Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Verdienst. Ist das Urlaubsgeld jedoch im Arbeitsvertrag bzw. einer Betriebsvereinbarung bzw. Tarifvertrag vereinbart, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Urlaubsgeld.

Das Urlaubsgeld wird regelmäßig als Einmalzahlung im Juni oder Juli ausgezahlt. Es unterliegt grundsätzlich der Steuer- und Beitragspflicht. Die Beiträge für die Umlagen U1 und U2 werden aus Einmalzahlungen nicht berechnet.

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