Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen 2027 veröffentlicht

Die voraussichtlichen Sozialversicherungsrechengrößen 2027 sind als Referentenentwurf veröffentlicht.

Beitragsbemessungsgrenzen 2027

Später als erwartet sind die voraussichtlichen Beitragsbemessungsgrenzen für das Kalenderjahr 2027 veröffentlicht worden. Das BMAS hat am 21.09.2026 den Referentenentwurf der „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027“ vorgelegt. Grundlage dabei ist die Lohnentwicklung. Da diese laut Verlautbarung des BMAS in 2025 um 4,38 % gestiegen sind, müssen auch die Beitragsbemessungsgrenzen entsprechend angehoben werden.

Zusätzlich sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2027 aber noch um einen Zuschlag von monatliche 300 Euro bzw. 3.600 Euro in der Krankenversicherung angehoben worden. Diese zusätzliche Anhebung um 300 Euro monatlich wurde im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, um die Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen Krankenkassen zu stärken.

Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen 2027

Kranken- und Pflegversicherung

  • Monatlich 6.375 Euro
  • Jährlich 76.500 Euro

Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • Monatlich 8.850 Euro
  • Jährlich 106.200 Euro

Voraussichtliche Rechengrößen 2027

Neben den Beitragsbemessungsgrenzen sind auch die voraussichtlichen Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2027 bekannt gegeben worden. Für das Jahr 2027 gibt es künftig drei verschiedene Versicherungspflichtgrenzen, da nunmehr durch die außerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen eine weitere Bestandsschutzregelung für privat Krankenversicherte Arbeitnehmer zu beachten ist.

Die neuen voraussichtlichen Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027

Jahresarbeitsentgeltgrenze:

  • 7.012,50 Euro monatlich bzw. 84.150 Euro jährlich

Jahresarbeitsentgeltgrenze mit Bestandsschutz zum 31.12.2026:

  • 6.712,50 Euro monatlich bzw. 80.550 Euro

Jahresarbeitsentgeltgrenze mit Bestandsschutz zum 31.12.2002:

  • 6.075 Euro monatlich bzw. 72.900 Euro jährlich

Mehr zu den neuen Rechengrößen 2027 finden Sie auch in der Oktoberausgabe des Lohn-News Magazins.

Weiteres Verfahren Sozialversicherungsentgeltverordnung

Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 muss zunächst von der Bundesregierung beschlossen werden. Anschließend bedarf sie noch der Zustimmung des Bundesrats. In den vergangenen Jahren waren dies Formalitäten, da es keine Änderungen an den berechneten Werten des BMAS gegeben hat.

Link-Tipp: Voraussichtliche Sachbezugswerte 2027

zuletzt aktualisiert am 23.09.2026

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