Für Versorgungsbezieher (Betriebsrentner) wurde 2020 bereits ein Krankenkassen-Freibetrag für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung eingeführt. Dieser Krankenkassen-Freibetrag steigt ab 1.1.2021 auf 164,50 Euro im Monat. Damit entfällt für wenige Betriebsrentner unter Umständen die Beitragspflicht, da sie nun unterhalb der Freibetragsgrenze liegen. Für alle anderen mit höheren Versorgungsbezügen erhöht sich der Freibetrag, so dass unter Umständen ein geringerer Teil des Versorgungsbezugs beitragspflichtig ist. Allerdings sind hierbei die neuen kassenindividuellen Zusatzbeiträge ab 1.1.2021 noch mit einzuberechnen. Dadurch bleibt bei vielen Betriebsrentner ab 2021 letztendlich eine höhere Beitragslast.
Was sind Betriebsrentner?
Als Betriebsrentner gelten Personen, die von einem ehemaligen Arbeitgeber eine Zusatzrente erhalten. Dies ist in der Vergangenheit insbesondere bei größeren Betrieben genutzt worden. Meist ist dies über ein Versicherungsunternehmen geregelt. Teilweise erhalten aber auch ehemalige Arbeitnehmer einen direkten Versorgungsbezug von ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Für diese Versorgungsbezieher (Betriebsrentner) fallen auf die Betriebsrente auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Somit sind von den Betriebsrentnern auch auf diese Bezüge Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen
Freibetrag für Krankenversicherungsbeiträge
Bis Ende 2019 mussten Betriebsrentner die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf den Versorgungsbezug bezahlen. Seit 1.1.2020 gibt es für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung einen monatlichen Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro für Renten der betrieblichen Altersversorgung für Beiträge zur Krankenversicherung. Die Pflegeversicherungsbeiträge sind davon nicht betroffen. Hier gilt dieser Freibetrag nicht. Somit ergibt sich eine uneinheitliche Regelung für die Versorgungsbezüge (Betriebsrenten) seit 1.1.2020, da unterschiedliche Beitragsbemessungsgrundlagen in der Kranken- und Pflegeversicherung anzuwenden sind.
Beispiel:
Ein Betriebsrentner erhält eine monatliche Betriebsrente von 200 Euro.
Bemessungsgrundlage für den Krankenversicherungsbeitrag 2020:
200 Euro – 159,25 Euro = 40,75 Euro
Bemessungsgrundlage für den Pflegeversicherungsbeitrag 2020:
200 Euro (Freibetrag gilt hier nicht)
Neuer Krankenkassen-Freibetrag für Betriebsrentner 2021
Der Krankenkassen-Freibetrag 2021 für Betriebsrentner beträgt 164,50 Euro monatlich. Damit verringert sich die Beitragsbelastung auf die Betriebsrenten, wenn sich die sonstigen Beitragsparameter nicht ändern.
Beispiel:
Ein Betriebsrentner erhält eine monatliche Betriebsrente von 200 Euro.
Bemessungsgrundlage für den Krankenversicherungsbeitrag 2021:
200 Euro – 164,50 Euro = 35,50 Euro
Bemessungsgrundlage für den Pflegeversicherungsbeitrag 2021:
200 Euro (Freibetrag gilt hier nicht)
Krankenkassen führen Zahlstellenverfahren nicht mehr durch
Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen von der Durchführung des Zahlstellenverfahrens Klein- und Mittelbetriebe befreit. Bislang haben die Krankenkassen für kleine Zahlstellen mit bis zu 30 Versorgungsbezieher das Zahlstellenverfahren übernommen, so dass gerade kleine und mittlere Betriebe nicht noch mit den Besonderheiten der Abrechnung von Versorgungsbezügen befasst sein mussten. Dies machen die Krankenkassen nun nicht mehr.
Sehr geehrtes Team,
die Ampelkoalition hat eine dringend notwendige Rentenreform angekündigt. Diese könnte mit
einer Gesetzesänderung kurzfristig als erster Schritt unter Beweis gestellt werden.
Das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz sollte auch für freiwillig gesetzliche Krankenkassen-versicherte gelten.
Ich bin seit Okt.1953 bei der Techniker Krankenkasse versichert und habe am 1.12.1997 einen Rentenantrag gestellt. Nachdem meine Betriebsrente nicht der Einkommensanpassung unterliegt,
würde der Freibetrag einen erfreulichen Ausgleich schaffen.
Mit freundlichen Grüßen Hans Merrem Erbitte eine Eingangsbestätigung !
Guten Abend,
Ihr Kommentar wurde veröffentlicht.
Warum erhalte ich als ehemals freiwillig gesetzlich Versicherter diesen Freibetrag nicht??
Ich bin als Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung verblieben ,obwohl ich in die private Kranken Versicherung hätte wechseln können und werde dafür jetzt als Betriebsrentner bestraft?
Als ehemals freiwillig gesetzlich Versicherter kannst du durchaus in der Krankenvesicherung der Rentner p f l i c h t v e r s i c h e r t sein, dann gilt auch für dich der Freibetrag. So ist es auch bei mir.
Als Rentner wäre nur dann keine Pflichtversicherung möglich, und auch nicht der Freibetrag, wenn du dich in der aktiven Zeit privat krankenversichert hättest. Also gut, dass du es nicht gemacht hast und bestraft wirst du also auch nicht 🙂