Pronova BKK zieht U1-Umlagesatz an

Pronova BKK dreht an der U1-Beitragsschraube und erhöht die Umlagesätze zum 1.5.2023.

Pronova U1 Beitrag Umlage

Zum 1.5.2023 hat die Pronova BKK mit Sitz in Ludwigshafen die U1-Umlagesätze erneut angehoben. Das ist bereits die dritte Anhebung der U1-Umlagesätze bei der Pronova BKK seit Beginn 2022.

Die Pronova BKK hat ihren Sitz in Ludwigshafen und gehört zu den beliebteren Krankenkassen in Deutschland. Mit einem Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent liegt sie leicht über dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,5 Prozent im Jahr 2023.

Der etwas höhere Zusatzbeitragssatz dürfte den meisten Arbeitgebern noch nicht besonders in Auge springen, da die Betriebe sich ja die Beiträge mit dem Arbeitnehmer hälftig teilen.

Interessanter für Arbeitgeber ist hier jedoch die Beitragshöhe zur U1-Umlagekasse (Erstattungen der Krankheitsaufwendungen). Denn der Beitrag hat sich seit Beginn 2022 je nach Erstattungsvariante verdoppelt.

Die Pronova BKK bietet den Arbeitgebern zwei U1-Umlagevarianten an. Es besteht die Möglichkeit sich als Arbeitgeber 50 Prozent oder 60 Prozent des fortgezahlten Entgelts erstatten zu lassen.

Betrug der U1-Umlagebeitragssatz für den Betrieb zum 1.1.2022 noch 1,2 Prozentpunkte bei 50 Prozent Erstattungshöhe, so hat sich der U1 Beitragssatz mittlerweile verdoppelt und beträgt bei 50 Prozent Erstattung mittlerweile 2,4 Prozent des beitragspflichtigen Bruttoentgelts.

Ähnlich sieht es bei der (höheren) U1-Erstattungsvariante von 60 Prozent aus. Hier gilt seit 1.5.2023 ein U1-Beitragssatz von 3,0 Prozent (von 1,8 Prozent zum 1.1.2022).

U1 Erstattungen

Der U1-Erstattungsbeitrag bei 50 Prozent Erstattungshöhe betrug

  • ab 1.1.2022 – 1,2 Prozent
  • ab 1.1.2023 – 2,0 Prozent
  • ab 1.5.2023 – 2,4 Prozent

Der U1-Erstattungsbeitrag bei 60 Prozent Erstattungshöhe betrug

  • ab 1.1.2022 – 1,8 Prozent
  • ab 1.1.2023 – 2,6 Prozent
  • ab 1.5.2023 – 3,0 Prozent

U2-Umlage wird günstiger

Anders sieht es bei der Erstattung aus der U2-Umlagekasse (Mutterschaft) aus. Hier beträgt der U2-Umlagesatz ab 1.5.2023 nur noch 0,36 Prozent statt 0,39 (bzw. 0,47 Prozent am 1.1.2022).

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