Die Insolvenzgeldumlage ist vom Arbeitgeber zu tragen und ist grundsätzlich gesetzlich mit 0,15 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoentgelts bemessen. Von dieser gesetzlichen Vorgabe kann aber per Rechtsverordnung abgewichen werden. Dies war bereits 2023 der Fall und soll auch 2024 so bestehen bleiben.
Insolvenzgeldumlage 2024 unverändert weiterlesenArchiv der Kategorie: Sozialversicherung
Arbeiten und Bürgergeld – Anrechnung von Arbeitsentgelt
Bürgergeldbezieher können neben dem Bezug von Bürgergeld etwas hinzuverdienen. Allerdings wird ein Teil des Verdienstes auf das Bürgergeld angerechnet. Ein Job neben dem Bürgergeldbezug ist möglich und zulässig.
Arbeiten und Bürgergeld – Anrechnung von Arbeitsentgelt weiterlesenVoraussichtliche Sachbezugswerte 2024
Die Sachbezugswerte werden jährlich leicht angepasst. Sie orientieren sich an den Verbraucherpreisen. Die voraussichtlichen Sachbezugswerte 2024 sind inzwischen bekannt. Aller Voraussicht dürfte sich an den Werten nichts mehr ändern. Die Sachbezugswerte werden jährlich durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlässt die Sozialversicherungsentgeltverordnung und der Bundesrat muss dann der Verordnung noch zustimmen. Inzwischen ist die Verordnung im BGBL veröffentlicht.
Voraussichtliche Sachbezugswerte 2024 weiterlesenRechengrößen Sozialversicherung 2024
Ab dem 1.1.2024 drohen deutlich höhere Beiträge für Beschäftigte. Denn – wie jedes Jahr – werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung erhöht. Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen sollen ab 1.1.2024 gelten. Zwischenzeitlich wurde die SV-Rechengrößenverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Rechengrößen Sozialversicherung 2024 weiterlesenDAK senkt U2 Umlagebeitrag
Eine erfreuliche Nachricht für alle Arbeitgeber, die Beschäftigte haben, die bei der DAK versichert sind. Der U2-Umlagebeitrag sinkt auf 0,39 Prozent ab 1.9.2023.
DAK senkt U2 Umlagebeitrag weiterlesenPflegeversicherung erhöht Beitragssatz ab Juli 2023
Ab 1. Juli 2023 gilt ein neuer Beitragssatz in der Pflegeversicherung von 3,4 Prozent. Zusätzlich ist auch der Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer auf 0,6 Prozent erhöht worden. Ferner können nunmehr auch Beitragsabschläge unter bestimmten Voraussetzungen gelten. Im Personalbüro warten also einige Änderungen auf Sie.
Pflegeversicherung erhöht Beitragssatz ab Juli 2023 weiterlesenKurzarbeitergeld ab Juli 2023
Nachdem für Betriebe seit Ende 2020 ein vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld aufgrund der Corona-Pandemie und den damit veranlassten staatlichen Maßnahmen eingeführt wurde, enden diese vereinfachten Zugangsvoraussetzungen zum 30.6.2023. Ab 1. Juli 2023 gelten damit wieder die (vorherigen) Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld.
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