Die neuen Programmablaufpläne für die Lohnsteuerberechnung 2026 sind zwischenzeitlich in einer Entwurfsfassung veröffentlicht. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die vorläufigen Programmablaufpläne am 25.09.2025 veröffentlicht. Es handelt sich ausdrücklich um vorläufige Pläne, die zu einem späteren Zeitpunkt nochmals angepasst werden müssen.
Update 22.11.2025: Inzwischen ist vom BMF der endgültige Lohnsteuerablaufplan 2026 veröffentlicht worden (Schreiben vom 14.11.2025).
Der Entwurf eines „Steueränderungsgesetzes 2025“ befindet sich bereits im Gesetzgebungsverfahren. In diesem soll die Anhebung der Entfernungspauschale auf 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab 01.01.2026 umgesetzt werden. Bislang gilt dieser Wert erst ab Entfernungen von 21 Kilometern. Ab 2026 sollen die 38 Cent bereits ab dem ersten Kilometer gelten. Welche Auswirkungen dies in der Entgeltabrechnung auf Fahrtkostenzuschüsse hat, lesen Sie hier.
Geschenke an Arbeitnehmer können steuerfrei sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, lesen Sie hier.
Zahlreiche Studenten suchen neben dem Studium eine Verdienstmöglichkeit und wollen oder müssen sich neben dem Studium etwas hinzuverdienen. Aber auch Betriebe sind dankbar, wenn sie Studenten als Arbeitskräfte einsetzen können. Die Abrechnung von Studenten wirft allerdings ein paar Besonderheiten auf, die Sie im Lohnbüro kennen und beachten müssen. Die wichtigsten Regelungen finden Sie dazu in diesem Artikel.
Arbeitnehmer, die zu Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Altersentlastungsbetrag. Es handelt sich beim Altersentlastungsbetrag um eine steuerlichen Entlastungsbetrag, den ältere Arbeitnehmer erhalten, wenn sie weiter auf Steuerklasse arbeiten. Der Altersentlastungsbetrag wird nicht über die ELStAM geliefert, sondern muss vielmehr durch den Lohnabrechner selbstständig erfasst werden. Prüfen Sie daher regelmäßig, welche Arbeitnehmer in den Genuss des Altersentlastungsbetrags kommen können.
Arbeitgeber können für die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Kindergartenzuschuss an ihre Mitarbeiter auszahlen. Dieser Kindergartenzuschuss ist steuerfrei und beitragsfrei. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu beachten. Der Kindergartenzuschuss kann ein schönes Entgeltextra für Ihre Arbeitnehmer sein und eine echte Hilfe, wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Lesen Sie hier, welche Bedingungen für die Steuerfreiheit gelten.
Neben den Minijobs gibt es auch noch die Midijobs – oder anders formuliert Arbeitnehmer im Übergangsbereich. Für diese Personengruppe gelten eigene Berechnungsvorschriften für die Sozialversicherungsbeiträge. Konkret zahlt der Arbeitnehmer deutlich geringere Beiträge als der Arbeitnehmer, wenn die Voraussetzungen für einen Midijob vorliegen.
Entscheidend für die Einstufung als Midijobber ist dabei Höhe des regelmäßigen Entgelts. Nur wenn dieses in einem bestimmten Bereich, dem Übergangsbereich, liegt, können die besonderen Beitragsvorschriften angewendet werden.