Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung bleibt 2027 stabil

Der Bundesgesundheitsminister selbst hat am 14.10.2026 verkündet, dass nach den Besprechungen des GKV-Schätzerkreises der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung 2027 stabil bei 2,9 % bleibt.  Dies ist dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, welches bereits im Sommer 2026 teilweise in Kraft getreten ist.

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Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung 2027

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung kannte in den vergangenen Jahren stets nur eine Richtung – nämlich nach oben. So verdoppelte er sich von 2022 von damals 1,3 % auf 2,9 % ab 2026. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung ist eine Rechengröße für verschiedene Sozialversicherungswerte und wird jährlich für das kommende Jahr von einem GKV-Schätzerkreis ermittelt. Dies hat jetzt der Gesundheitsminister bereits am 14.10.2026 verkündet.

Wichtig zu wissen ist, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz nicht dem tatsächlichen Durchschnitt aller Zusatzbeitragssätze aller Krankenkassen entspricht. Er ist lediglich ein Rechenwert, der im Voraus von dem GKV-Schätzerkreis berechnet wird.

Drohen Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen

Obwohl der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz stabil bei (hohen 2,9 %) bleibt, kann es bei den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz einzelner Krankenkassen zum Jahreswechsel dennoch zu Anpassungen kommen. Hier bleibt abzuwarten, was die einzelnen Kassen in ihren Gremiensitzungen im Dezember 2026 für das Jahr 2027 beschließen.

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Hintergrundinformation: Der GKV-Schätzerkreis besteht aus Fachleuten des Bundesamtes für Soziale Sicherung, des GKV-Spitzenverbandes und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Seine Aufgabe ist es, die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV zu schätzen. Auf dieser Grundlage gibt das BMG den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bis zum 1. November für das Folgejahr bekannt.

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