Lohnsteuerberechnung 2025

Es gilt für 2025 eine neue Berechnungsformel für die Lohnsteuerberechnung. Das sollten Sie im Lohnbüro beachten.

Lohnsteuerberechnung 2025

Aktuell bestehen zahlreiche Fragen zur Lohnsteuerberechnung 2025. Konkret geht es um die korrekte Lohnsteuerberechnung ab Januar 2025. Hier sorgt leider die späte Veröffentlichung des Lohnsteuer-Ablaufplans 2025 für Verwirrung bei allen Lohnabrechnern.

Lohnsteuer 2025

Die Lohnsteuerberechnung 2025 fußt letztlich auf den letzten Änderungen des Gesetzgebers mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz. Dieses ist am 20.12.2024 durch den Bundesrat gegangen und enthielt unter anderem Änderungen beim Grundfreibetrag, der wesentliche Auswirkungen auf die Lohnsteuerberechnung hat.

Da das Bundesfinanzministerium erst am 22.01.2025 den endgültigen Steuerablaufplan für 2025 veröffentlicht hat, konnten zahlreiche Entgeltabrechnungsprogramme die Steuerberechnung nicht rechtzeitig anpassen, so dass sie (unverschuldet) eine „veraltete“ Steuerberechnung durchführen. Leider dürfte dies in vielen Abrechnungssystemen für Korrekturaufwand im Lohnbüro führen. Denn die neue Lohnsteuerberechnung muss in den Lohnsoftwareprogrammen eingebunden und getestet werden, so dass die Auslieferung tatsächlich erst nach der Januar-Abrechnung 2025 erfolgen dürfte.

Die Auswirkungen für die Arbeitnehmer sind ärgerlich, da sie zunächst etwas höhere Steuern zahlen. Letztlich wird dieser Malus jedoch im Zuge der Februarabrechnung in den meisten Lohnprogrammen wieder egalisiert.

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Inhalte des Steuerfortentwicklungsgesetzes

Inhaltlich enthält das Steuerfortentwicklungsgesetz im Wesentlichen die folgenden Änderungen für die Lohnsteuerberechnung 2025:

– die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro

– die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 Euro

– die Anhebung des Kindergeldes auf 255 Euro sowie

– die Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 2,6 %.

Artikel-Tipp: Steuerfortentwicklungsgesetz

Ausblick Lohnsteuerberechnung 2025

Durch die vorgezogenen Neuwahlen im Februar 2025 dürfte es zu einem Regierungswechsel kommen. Je nachdem welche Regierungskoalition dann regiert, dürfte es nicht unwahrscheinlich sein, dass sich erneute Änderungen bei der Lohnsteuerberechnung ergeben. Welche lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht seriös beantworten. Daher bleibt aktuell nur „abwarten, was kommt“.

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