Für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2025 gelten neue Werte und die Bezugsdauer wurde verlängert. Wie jedes Jahr ändern sich auch die Tabellenwerte für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes. Leider sind für 2025 wieder einige Verwirrungen im Umlauf, die aktuell von den staatlichen Stellen nicht abschließend beantwortet werden.
Zwar hat die Arbeitsagentur auf ihrer Internetseite die neuen Berechnungswerte für das Kurzarbeitergeld 2025 veröffentlich, ob diese aber Bestand haben werden, ist aktuell unklar. Denn durch die erneute Anpassung des Steuerablaufplans (neue endgültige Werte per 22.01.2025 veröffentlicht) müssten die Tabellen-Werte eigentlich für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes angepasst werden.
Hierzu konnte von der Arbeitsagentur bislang keine abschließende Antwort eingeholt werden.
Link: Die neuen Tabellenwerte für Kurzarbeitergeld
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Neue Steuerberechnung und Kug-Tabellenwerte
Für die Abrechnung Januar 2025 bleibt den betroffenen Betrieben somit nur, mit dem zu leben, was veröffentlicht ist. Konkret können Sie mit den aktuellen Tabellenwerten für die Kurzarbeitergeldberechnung arbeiten und abrechnen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass anschließend noch eine Aktualisierung der Kug-Tabellenwerte erfolgt, so dass Sie letztlich zu einer Korrektur der Kug-Abrechnungen veranlasst werden könnten.
Das ist zwar nicht sonderlich erfreulich, aber in der aktuellen Situation die Kröte, die zu schlucken ist. Abwarten auf neue Kug-Tabellen bis Ende Januar bzw. zum Abrechnungstag kann zwar versucht werden, aber tatsächlich dürften die Lohnsoftwarehersteller so kurzfristig nicht mehr reagieren können, wenn die Arbeitsagentur doch noch neue Kug-Tabellenwerte veröffentlichen sollte.
Verlängerung Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat im letzten Jahr noch die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldbezugs auf 24 Monate verdoppelt. Diese Maßnahme gilt befristet für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal 12 Monaten. Ein Anspruch, der über 12 Monate hinausgehen würde, verfällt mit dem 31.12.2025.