Kurzarbeitergeld Tabellen 2022 veröffentlicht

Neue Kurzarbeitergeldtabellen veröffentlicht – 2022.

Das erhöhte Kurzarbeitergeld gilt auch für das Jahr 2022 weiterhin. Nun hat die Bundesagentur für Arbeit auch die Kurzarbeitergeld Tabellen 2022 veröffentlicht. Es liegen auch die Kurzarbeitergeld Tabellen für das erhöhte Kurzarbeitergeld vor.

Kurzarbeitergeld Tabellenwerte 2022

Die Kurzarbeitergeld Tabellenwerte gelten grundsätzlich für das komplette Kalenderjahr 2022.Allerdings ist dabei zu beachten, dass nach aktueller Rechtslage nicht alle Kurzarbeitergeld Tabellenwerte das komplette Kalenderjahr 2022 anzuwenden sind.

Grundsätzlich beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent bzw. 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz zwischen Sollentgelt und Istentgelt. Dieser Wert bildet aber tatsächlich nur die Grundlage. Denn tatsächlich ist im Zuge der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen ein erhöhtes Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten möglich.

Das erhöhte Kurzarbeitergeld beträgt somit 70 Prozent bzw. 77 Prozent oder sogar 80 Prozent bzw. 87 Prozent der Nettoentgeltdifferenz. Der höhere Wert gilt immer für Arbeitnehmer mit Kindern.

Die Voraussetzungen für das erhöhte Kurzarbeitergeld 2022 sind hier beschrieben.

In Ihrer Lohnsoftware werden die Kurzarbeitergeldwerte regelmäßig errechnet (nach Eingabe des Soll- und Istentgelts). Diese Werte können (leicht) von den Tabellenwerten abweichen, da die Tabellenwerte stets nur einen Mittelwert darstellen können.

Sie finden die Kurzarbeitergeld Tabellen 2022 am Ende des Artikels einzeln verlinkt, so dass Sie sich die einzelnen PDFs herunterladen können.

Bitte beachten Sie, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld nach heutiger Rechtslage nur bis 31. März 2022 gezahlt wird. Ab 1. April 2022 gelten dann nur noch die „normalen“ Kurzarbeitergeldwerte von 60Prozent bzw. 67 Prozent.

Berechnungsbeispiel Kurzarbeitergeld 2022

Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse III und 1 Kind (Leistungssatz 1 = 67 Prozent Kurzarbeitergeld), befindet sich im Januar 2022 erstmalig (erster Monat) im Kurzarbeitergeldbezug.

 20222021
2.500 Euro (Sollentgelt)1.308,85 Euro1.303,04 Euro
1.250 Euro (Istentgelt)675,36 Euro675,36 Euro
Kurzarbeitergeld (Kug)633,49 Euro627,88 Euro

Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse III und 1 Kind (Leistungssatz 3 = 77 Prozent Kurzarbeitergeld), ab dem vierten Bezugsmonat.

 20222021
2.500 Euro (Sollentgelt)1.504,20 Euro1.497,53 Euro
1.250 Euro (Istentgelt)776,16 Euro776,16 Euro
Kurzarbeitergeld (Kug)727,84 Euro721,37 Euro

Ein Arbeitnehmer, Steuerklasse III und 1 Kind (Leistungssatz 5 = 87 Prozent Kurzarbeitergeld), ab dem siebten Bezugsmonat.

 20222021
2.500 Euro (Sollentgelt)1.687,71 Euro1.692,01 Euro
1.250 Euro (Istentgelt)876,96 Euro876,96 Euro
Kurzarbeitergeld (Kug)822,59 Euro815,05 Euro

Kurzarbeitergeld Tabellen 2022 – Links

Kurzarbeitergeld Tabelle 2022: 60 Prozent und 67 Prozent

Kurzarbeitergeld Tabelle 2022: 70 Prozent und 77 Prozent

Kurzarbeitergeld Tabelle 2022: 80 Prozent und 87 Prozent

Problem Tabellenwerte und errechnete Kurzarbeitergeldwerte

Die Tabellenwerte zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes weichen im Übrigen leicht von den errechneten Kurzarbeitergeldwerten ab. Dies hängt mit der genaueren Berechnung der „Rechenwerte“ zusammen. Die Tabellenwerte zeigen (nur) einen Mittelwert der einzelnen Tabellenschritte auf. Leider verfahren die einzelnen Arbeitsagenturen bei der Anerkennung der Kurzarbeitergeld-Abrechnungslisten unterschiedlich, da sich einige Agenturen auf die Tabellenwerte beziehen und andere auch die errechneten Kurzarbeitergeldbeträge akzeptieren. Sollten Sie deswegen eine Ablehnung eines Antrags erhalten, lassen Sie sich ggf. die Berechnung durch die zuständige Arbeitsagentur erläutern. Dies sorgt oftmals schon für Klarheit.

Artikeltipp: Unterschreiten der JAE-Grenze bei Kurzarbeit

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