Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung 2023 steigt auf 2,6 Prozent. Damit erhöht sich der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung im Vergleich zu dem Jahr 2022 nur gering um 0,2 Prozent.
Die Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung dürfte an den meisten Arbeitnehmer erst im Januar 2023 auffallen, wenn die Arbeitnehmer einen (etwas) höheren) Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu zahlen haben. Da die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung hälftig getragen werden steigt die Belastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab 2023 „nur“ um 0,1 Prozentpunkt. Was das genau ausmacht, zeigen folgende Beispiele.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit einem Monatsentgelt von 3.000 Euro.
Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2022
Arbeitgeberanteil (1,2 %)
3.000 Euro x 1,2 % = 36,00 Euro
Arbeitnehmeranteil (1,2 %)
3.000 Euro x 1,2 % = 36,00 Euro
Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2023
Arbeitgeberanteil (1,3 %)
3.000 Euro x 1,3 % = 39,00 Euro
Arbeitnehmeranteil (1,2 %)
3.000 Euro x 1,3 % = 39,00 Euro
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erhöht sich somit um 3 Euro in diesem Beispiel.
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen 2023 wirkt
Neben dem Beitragssatz steigt in der Arbeitslosenversicherung aber auch die Beitragsbemessungsgrenze- also der Betrag, bis zu dem Beiträge erhoben werden. Im Jahr 2023 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung auf 7.300 Euro im Monat in den alten Ländern bzw. auf 7.100 Euro in den neuen Ländern. Im Jahr sind dies 87.600 Euro in den alten Bundesländern bzw. 85.200 Euro in den neuen Ländern. Im Jahr 2022 betrugen die Beitragsmessungsgrenzen in den alten Ländern noch 7.050 Euro im Monat (84.000 Euro im Jahr) und 6.750 Euro im Monat (81.000 Euro im Jahr) in den neuen Ländern
Der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen sorgt damit für höherverdienende Arbeitnehmer (und deren Arbeitgeber) für eine entsprechend höhere Beitragsbelastung. Denn der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen sorgt für eine höhere Verbeitragung.
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Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit einem Monatsentgelt von 8.000 Euro.
Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2022 (alte Bundesländer – West)
Arbeitgeberanteil (1,2 %)
7.050 Euro x 1,2 % = 84,60 Euro
Arbeitnehmeranteil (1,2 %)
7.050 Euro x 1,2 % = 84,60 Euro
Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2023
Arbeitgeberanteil (1,3 %)
7.300 Euro x 1,3 % = 94,90 Euro
Arbeitnehmeranteil (1,3 %)
7.300 Euro x 1,3 % = 94,90 Euro
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erhöht sich somit um mehr als 10 Euro in diesem Beispiel.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer mit einem Monatsentgelt von 8.000 Euro.
Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2022 (neue Länder – Ost)
Arbeitgeberanteil (1,2 %)
6.750 Euro x 1,2 % = 81,00 Euro
Arbeitnehmeranteil (1,2 %)
6.750 Euro x 1,2 % = 81,00 Euro
Arbeitslosenversicherungsbeitrag 2023
Arbeitgeberanteil (1,3 %)
7.100 Euro x 1,3 % = 92,30 Euro
Arbeitnehmeranteil (1,3 %)
7.100 Euro x 1,3 % = 92,30 Euro
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erhöht sich somit um mehr als 11 Euro in den neuen Ländern in diesem Beispiel.