Ab 1. Juli 2023 gilt ein neuer Beitragssatz in der Pflegeversicherung von 3,4 Prozent. Zusätzlich ist auch der Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer auf 0,6 Prozent erhöht worden. Ferner können nunmehr auch Beitragsabschläge unter bestimmten Voraussetzungen gelten. Im Personalbüro warten also einige Änderungen auf Sie.
„Pflegeversicherung erhöht Beitragssatz ab Juli 2023“ weiterlesenPflegeversicherung erhöht Beitragssatz ab Juli 2023
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt ab Juli 2023 deutlich. Das gilt auch für den Pflegezuschlag für kinderlose Arbeitnehmer.