Steuerentlastungsgesetz 2022 – das bleibt übrig

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 ist verabschiedet worden und sorgt für eine Steuerentlastung bei den Arbeitnehmern. Doch wie viel bleibt wirklich übrig?

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 enthält verschiedene Maßnahmen, um die Steuerlast der Arbeitnehmer zu senken. So ist hier vorrangig die Anhebung des Grundfreibetrags von 9.9.84 Euro auf 10.347 Euro und die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.200 Euro (von 1.000 Euro jährlich) zu betrachten. Diese Änderungen wirken sich direkt auf die Lohnsteuerberechnung aus und sorgen für einen Entlastungseffekt bei den Arbeitnehmern.

Da die Erhöhung rückwirkend ab 1.1.2022 gilt, sind in der Lohnabrechnung zahlreiche Korrekturen zu tätigen. So werden die Monate Januar bis Mai 2022 bei zahlreichen Arbeitgebern mit der Juni-Abrechnung korrigiert. Das heißt, jeder steuerpflichtige Arbeitnehmer bekommt einen kleinen Haufen Papier ausgehändigt, da die Abrechnungen des Jahres nochmal gerechnet werden müssen.

Die meisten Abrechnungen und Korrekturen werden im Abrechnungsmonat Juni 2022 erfolgen, so dass die Arbeitnehmer dieser Betriebe neben der laufenden Juni-Abrechnung vielfach noch Korrekturabrechnungen für die Monate Januar bis Mai 2022 zusätzlich erhalten werden.

Die Lohnbüros müssen also extra Schichten fahren, um den Aufwand zu bewältigen. Regelmäßig werden die Korrekturen von den Lohnsoftwareprogrammen durchgeführt. Dennoch sind die Korrekturen zu prüfen.

Für Steuerberater sind solche gesetzlich vorgeschriebenen Korrekturläufe ein gutes Geschäft. Denn sie rechnen höhere Gebühren ab, da einfach mehr Abrechnungen durch die Korrekturläufe und etwaige Meldekorrekturen entstehen. So können im Juni die ersten fünf Monate des Jahres 2022 einfach nochmals in Rechnung gestellt werden.

Berechnungsbeispiel Steuerentlastungsgesetz 2022

Durch die Steuerentlastung erhalten zahlreiche Arbeitnehmer ein höheres Nettoentgelt, da die Höhe der Lohnsteuerbelastung abgesenkt wird.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer verdient monatlich 3.000 Euro (Steuerklasse I, römisch-katholisch, keine Kinder, krankenversichert bei der TK mit 1,2 % Zusatzbeitragssatz).

Bislang betrug die Lohnsteuer 392,08 Euro und die Kirchensteuer 35,28 Euro jeden Monat. Der Nettoauszahlungsbetrag des Arbeitnehmers belief sich bislang auf 1.992,89 Euro.

Mit der Steuerentlastung erhält der Arbeitnehmer ein höheres Nettoentgalt. In diesem Fall verringern sich die Lohnsteuer auf 381,33 Euro und die Kirchensteuer auf 34,31 Euro. Unter dem Strich erhält der Arbeitnehmer hier monatlich fast 14 Euro mehr ausgezahlt. Der neue Auszahlungsbetrag beträgt hier 2.004,61 Euro.

(Beispielabrechnungen durch DATALINE Lohnsoftware bereitgestellt)

Korrekturabrechnungen 2022 erforderlich

Für die Monate Januar bis Mai 2022 sind in dem obigen Beispiel noch die Korrekturabrechnungen (Aufrollungen) aufgrund der Steuerentlastung durchzuführen. Dies bedeutet, dass in der Lohnabrechnung die neuen Steuerberechnungswerte ab Januar 2022 zu berücksichtigen sind.

Die Korrekturen werden in aller Regel mit der laufenden Entgeltabrechnung verrechnet. Also im aktuellen Abrechnungsmonat auf der Entgeltabrechnung ausgewiesen und ausgezahlt.

Fortsetzung Beispiel:

Der Arbeitnehmer erhält durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 monatlich 10,75 Euro mehr ausgezahlt, durch eine niedrigere Lohnsteuerzahlung und 0,97 Euro monatlich durch die damit verbundene niedrigere Kirchensteuer. Für den Zeitraum Januar bis Mai 2022 sind dies insgesamt 58,60 Euro (Steuererstattung durch den Arbeitgeber).

Damit erhält der Arbeitnehmer im Juni 2022 ein Auszahlungsbetrag von 2.063,21 Euro.

Dieser Betrag setzt sich aus dem höheren Nettoentgelt für den Juni 2022 (+11,72 Euro) und den Korrekturen Januar bis Mai 2022 (+58,60 Euro) zusammen.

Beispiel Korrekturabrechnung Juni 2022

(Korrekturabrechnung durch DATALINE Lohnsoftware zur Verfügung gestellt)

Steuerentlastungsgesetz 2022 – Fazit

Durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 kommen zahlreiche Arbeitnehmer in den Genuss einer Steuerentlastung. Je nach Einkommen und Steuerklasse profitiert der Arbeitnehmer von dieser Steuerermäßigung. Ob damit die aktuellen Teuerungen ausgeglichen werden, ist sicher im Einzelfall zu bewerten. Doch dürfte diese Steuerentlastung bei vielen Arbeitnehmern zu keiner wesentlichen Entspannung beitragen, da Mieten, Mietnebenkosten für Strom und Gas oder Öl um ein Vielfaches gestiegen sind.

Tatsächlich hat der Arbeitnehmer in dem Beispielfall nur ein halbes Prozent mehr Nettoentgelt durch die Steuerentlastung gewonnen.

Artikeltipp: Steuerentlastungsgesetz 2022 Auswirkungen in der Lohnabrechnung

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