Für Leiharbeitnehmer steigt ab 01.07.2026 die Lohnuntergrenze (der Branchen-Mindestlohn). Es gilt nun die „Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ (7. LohnUGAÜV). Damit liegt der Branchen-Mindestlohn für Leiharbeitnehmer wieder über dem allgemeinen Mindestlohn von aktuell 13,90 Euro je Stunde.
„Mindestlohn für Leiharbeitnehmer steigt ab 01.07.2026“ weiterlesenMindestlohn für Leiharbeitnehmer steigt ab 01.07.2026
Zum 01.07.2026 gilt auch für Leiharbeitnehmer wieder ein Branchen-Mindestlohn mit höheren Stundenlöhnen.
