Mindestlohn für Leiharbeitnehmer steigt ab 01.07.2026

Zum 01.07.2026 gilt auch für Leiharbeitnehmer wieder ein Branchen-Mindestlohn mit höheren Stundenlöhnen.

Für Leiharbeitnehmer steigt ab 01.07.2026 die Lohnuntergrenze (der Branchen-Mindestlohn). Es gilt nun die „Siebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung“ (7. LohnUGAÜV). Damit liegt der Branchen-Mindestlohn für Leiharbeitnehmer wieder über dem allgemeinen Mindestlohn von aktuell 13,90 Euro je Stunde.

„Mindestlohn für Leiharbeitnehmer steigt ab 01.07.2026“ weiterlesen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner