Bürgergeldbezieher können neben dem Bezug von Bürgergeld etwas hinzuverdienen. Allerdings wird ein Teil des Verdienstes auf das Bürgergeld angerechnet. Ein Job neben dem Bürgergeldbezug ist möglich und zulässig.
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Wer Bürgergeld bezieht darf nebenbei arbeiten. Allerdings gelten hierfür bestimmte Regeln, die auch im Lohnbüro bekannt sein sollten.