Der Lohnnachweis für das Meldejahr 2023 ist bis zum 16. Februar 2024 an die Unfallversicherungsträger elektronisch zu übermitteln. Wie bereits in den vergangenen Jahren gibt es zum digitalen Lohnnachweis zahlreiche Praxisfragen, die immer wieder auftauchen.
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Der digitale Lohnnachweis 2023 ist bis 16.2.2024 elektronisch zu versenden. Diese Punkte gilt es zu beachten.