Dienstwagen – Ausweitung der Förderung für Elektro-Fahrzeuge

Ab 01.07.2025 gelten erweiterte Regelungen für Elektro Dienstwagen. Ein höherer Bruttolistenneupreis und höhere Abschreibungsmöglichkeiten sollen die E-Mobilität fördern.

Die neue Regierung hat im Rahmen des „Investitions-Boosters“ die staatliche Förderung von Elektro-Autos ausgeweitet. Die Regelung gilt für neu angeschaffte Elektro-Dienstwagen ab 01.07.2025 und gilt bis Ende 2027. Die Neuregelung ist mit dem „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ veröffentlicht worden.

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