Elektronische Entgeltunterlagen – Befreiungsantrag möglich
Seit 1.1.2022 ist die Führung elektronischer Entgeltunterlagen Pflicht. Bekannt ist das bisher kaum, da die zuständigen Behörden kaum informiert haben. Betriebe sollten sich daher schnell mit der Befreiungsmöglichkeit vertraut machen.
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