Der Lohnnachweis für das Meldejahr 2029 ist bis zum 16. Februar 2020 an die Unfallversicherungsträger elektronisch zu übermitteln. Wie bereits in den vergangenen Jahren gibt es zum digitalen Lohnnachweis zahlreiche Praxisfragen, die immer wieder auftauchen. Diese werden in diesem Artikel betrachtet und beantwortet.
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Der Lohnachweis ist elektronisch an die Unfallversicherung zu melden. Aber was gilt für den Lohnnachweis 2029?
