Umzugskostenpauschale ab März 2024

Der Arbeitgeber kann für beruflich veranlasste Umzüge steuerfreie Umzugskostenpauschalen erstatten. Ab März 2024en neue Werte.

Ab März 2024 gelten neue Pauschbeträge für beruflich bedingte Umzugskosten. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Mitarbeitern eine steuerfreie Umzugskostenpauschale für beruflich bedingte Umzüge zu zahlen. Hierzu gelten ab März 2024 neue Beträge.

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