Zum Beginn des Jahres 2024 ist auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehungsweise Versicherungspflichtgrenze genannt angehoben worden. Dies bedeutet, dass ab 2024 ein höherer Verdienst nötig ist, um aus der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht auszuscheiden. Die Erhöhung kann aber auch bedeuten, dass einige Arbeitnehmer ab 2024 die Versicherungspflichtgrenze nicht mehr überschreiten, sondern durch die Anhebung nun ein Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze vorliegt.
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